Verwaltung

Standesamt

Standesamt Pfungstadt

Wir bitten Sie zu beachten, dass Vor-Ort-Termine nur mit vorheriger Terminabsprache stattfinden.
Gerne können Sie uns während der Öffnungszeiten telefonisch zwecks Terminvereinbarung kontaktieren.


Öffnungszeiten Standesamt (mit Termin)

Montag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr


  • Sie möchten in Deutschland heiraten?  

    Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.

    Wenn Sie in Pfungstadt wohnhaft sind, aber gerne bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, leiten wir Ihre Unterlagen nach der Anmeldung an das Standesamt Ihrer Eheschließung weiter. 

    Sofern keiner von beiden Verlobten einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?  

    Die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eheschließenden). Auskunft hierzu erteilen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich bei uns auf dem Standesamt.

    Bei ausländischen Staatsangehörigen  ist aufgrund der Berücksichtigung ausländischen Rechts auf jeden Fall eine Beratung erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihnen eine Auflistung mit den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung zukommen zu lassen.

  • Eine Checkliste für deutsche Staatsangehörige haben wir hier für Sie zusammengestellt  

    ledig

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, zu bestellen beim Standesamt des Geburtsortes
    • internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Übersetzung (für im Ausland geborene Personen)
    • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (für nicht in Pfungstadt wohnhafte Personen) 
    • bei sonstigen Fällen wie z. Bsp. Spätaussiedlern oder eingebürgerten Personen, Nachweis über Namensführung durch Registrierschein, Bescheinigung Namensänderung, Einbürgerungsurkunde, auf  Antrag angelegtes Familienbuch der Eltern


     geschieden (zusätzlich)

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, aktuell zu bestellen   beim Standesamt der Eheschließung oder Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil


     verwitwet (zusätzlich)

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, aktuell zu bestellen   beim Standesamt der Eheschließung oder Eheurkunde mit Sterbeurkunde


    gemeinsame in Deutschland geborene Kinder

    • Geburtsurkunde
    • Sorgeerklärung


    gemeinsame im Ausland geborene Kinder

    • internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Übersetzung
    • Sorgeerklärung


    Wie lange vorher muss ich die Eheschließung anmelden?

    Seit dem 01.07.1998 ist der öffentliche Aushang entfallen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss.

    Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann und wir Ihnen erst mit der Anmeldung Ihren Termin schriftlich bestätigen und Ihre gewünschte Räumlichkeit reservieren. 

  • Die Eheschließung ist je nach Verfügbarkeit in einem der folgenden Trauräume möglich  

    • Villa Büchner in der Uhlandstraße 20, erbaut 1863/64 vom Architekten Balthasar Harres für den Unternehmer und Politiker Wilhelm Büchner, einen jüngeren Bruder des Dichters Georg Büchner. Die repräsentative Villa im Baustil „Historismus“ ist ein sehr edler Rahmen für eine Eheschließung mit bis zu 40 Personen. Es fallen 200,00 Euro für die Anmietung der Räumlichkeit an.
    • ehemaliger Fest- und Ratssaal im historischen Rathaus in Eschollbrücken, Freitagsgasse 21 (1. OG). Es ist  eines der ältesten gotischen Rathäuser im Ried, dessen Zustand nach aufwendiger Restaurierung dem ursprünglichen sehr nahe kommt. Der Raum ist besonders geeignet für Trauungen mit ca. 30 Gästen. Die Kosten für die Anmietung betragen 80,00 Euro. Der Auf- und Abbau der Bestuhlung erfolgt durch die anmietende Person selbst. 
    • Kulturzentrum - ehemalige Synagoge - in der Hillgasse 8, eine gelungene Verbindung aus der Konservierung der restauratorischen Befunde, die Verschleißspuren und Verletzungen der historischen Substanz nach 1938 und neue Bauteile, die zur Wiederherstellung des Raumeindruckes ergänzt wurden. Sie bietet Platz für bis zu ca. 35 Personen (mit Empore ca. 55 Personen). Ein barrierefreier Zugang für Rollstühle ist vorhanden. Es entstehen keine extra Anmietungsgebühren.
    • Säulenhalle im historischen Rathaus Pfungstadt, Kirchstraße 1. Der eindrucksvolle Ratssaal bietet Platz für ca. 80 Personen. Eine Rampe für einen barrierefreien Zugang für Rollstühle ist vorhanden und kann bei Bedarf aufgebaut werden. Es fallen 100,00 Euro für die Anmietung der Räumlichkeit an. Der Auf- und Abbau der Bestuhlung erfolgt durch die anmietende Person selbst.


  • Möchten Sie Ihre Ehe im Ausland schließen?  

    • Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r, haben Ihren Wohnsitz in Pfungstadt und möchten im Ausland heiraten, dann stellen wir Ihnen für Ihre Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
    • Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland (Botschaft bzw. Konsulat).
    • Sollten Sie lediglich eine „Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung“ benötigen, so genügt eine Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgerbüro, da hierin u. a. Ihr aktueller Familienstand bescheinigt wird.
    • Verlangt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, so handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass nach deutschem Recht keine Ehehinderungsgründe für die Hochzeit zwischen Ihnen und dem zukünftigen Ehegatten bestehen. Dieses erhalten Sie vom Standesamt Ihres Wohnortes.
    • Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft.


  • Beurkundung von Erklärungen zur Namensführung  

    • nachträgliche Bestimmung des Ehenamens, falls bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt wurde oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde und eine Bestimmung dort nicht möglich war
    • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe
    • Erklärungen zur Einbenennung bzw. Namenserteilung für minderjährige Kinder sowie Anschlusserklärungen an die Namenserklärung der Eltern
    • Angleichungserklärungen zu im Ausland erworbenen Namen nach Wechsel in deutsches Personalstatut


  • Eine frühere Ehe wurde im Ausland geschieden 

    Scheidungen aus dem Ausland bedürfen in der Regel der Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um auch für den deutschen Rechtsbereich gültig zu sein. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten.