Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat die Bewerberin Frau Halima Gutale ihr Mandat nicht erworben.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker
Herrn Oliver Hegemann, Fabrikstraße 44, 64319 Pfungstadt, festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II -Bürgerbüro-, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen.
Pfungstadt, 22.03.2016
Reiner Maurer
Gemeindewahlleiter
Links
[1] https://www.pfungstadt.de/sites/default/files/anhang/service-verwaltung-bekanntmachungen/feststellung-ueber-nachrueckende-bewerber-fuer-die-wahl-die-stadtverordnetenversammlung-der-stadt.maerz-2016/bekanntmachung-nachruecker-stvv-nicht-erworben.pdf