Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Pfungstadt für das Haushaltsjahr 2020
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 65.392.605 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 64.592.113 €
mit einem Saldo von 800.492 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 500.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 500.000 €
mit einem Überschuss von 1.300.492 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.232.775 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.487.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 25.434.700 €
mit einem Saldo von - 23.947.700 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 25.020.252 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.174.306 €
mit einem Saldo von 20.845.946 €
mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von 2.131.021 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich ist, wird auf 23.872.216 € festgesetzt.
Im Gesamtbetrag der Kredite ist auch der Betrag in Höhe von 609.751 € für die Komplementärfinanzierung des Investitionsprogramms des Sondervermögens Hessenkasse enthalten.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in der Steuersatzung der Stadt Pfungstadt festgesetzt. Diese wurde zuletzt geändert durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2018. Nach dieser Steuersatzung gelten für die Stadt Pfungstadt ab dem 01.01.2018 folgende Hebesätze:
Nachrichtlich
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 490 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 490 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Bei organisatorischen Änderungen können in dem dadurch erforderlichen Umfang Planstellen umgesetzt werden.
§ 8
Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden folgende Wertgrenzen festgesetzt:
§ 9
Für die Bewirtschaftung der Teilhaushalte gelten die dieser Haushaltssatzung als Anlage beigefügten
und die
Pfungstadt, den 28.01.2020
Der Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 97a i.V.m. 92 Abs. 5, 92a, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung der Stadt Pfungstadt für das Haushaltsjahr 2020 sind erteilt, sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg –Kommunalaufsicht-
Aktz. 240.1 051 901-10 18, 02.03.2020
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Pfungstadt für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
23.872.216 €
(in Worten: Dreiundzwanzig Millionen achthundertzweiundsiebzigtausendzweihundertsechzehn Euro);
2. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite
(Kassenkredite) in Höhe von
9.500.000 €
(in Worten: Neun Millionen fünfhunderttausend Euro).
Im Auftrag
Koch
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.03.2020 bis 27.03.2020 im Stadthaus I, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt, Zimmer 301, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 7.30 – 12.30 Uhr.
Pfungstadt, den 11.03.2020
Der Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch
Bürgermeister
Links
[1] https://www.pfungstadt.de/system/files/anhang-private/service-verwaltung-bekanntmachungen/haushaltssatzung-und-bekanntmachung-der-haushaltssatzung-der-stadt-pfungstadt-fuer-das-haushaltsjahr/haushaltssatzung-2020-pfungstadt.pdf