Neues aus dem Rathaus

das wahlamt informiert

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wichtige Hinweise

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 7. Februar 2025 mit dem Wahlamt (Telefon 06157 988-1206) in Verbindung setzen.

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl beträgt die Briefwahlzeit lediglich ungefähr zwei Wochen vor dem Wahltag. Bei regulären Wahlen stehen für diesen Zeitraum sechs Wochen zur Verfügung. Diese deutlich verkürzte Briefwahlzeit birgt einige Risikien, über die wir Sie im Folgenden aufklären möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen dringend, bei dieser Wahl wegen der verkürzten Fristen und Postlaufzeiten den Weg zur Urne bzw. ins Wahllokal.

Möchten Sie dennoch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, bitten wir folgendes zu beachten:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen z. B. online, per E-Mail oder postalisch beantragen. Sollten Sie diesen Weg wählen, berücksichtigen Sie bitte dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen und beantragen die Briefwahlunterlagen frühzeitig. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen. Sie können den Wahlbrief aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes  (Bürgerbüro - EG, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt) ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben. Hier ist jedoch unter Umständen mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Wir empfehlen jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit vor Ort zu wählen Gebrauch zu machen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch raten wir spätestens ab dem 18. Februar 2025 ab. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefahlunterlagen noch pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Um Ihnen die Wahl im Briefwahlbüro zu vereinfachen haben wir uns daher entschlossen, nicht nur unsere üblichen Öffnungszeiten abzudecken, sondern auch am Samstag, den 8. Februar 2025 sowie Samstag, den 15. Februar 2025, jeweils zwischen 10 Uhr und 13 Uhr, für Sie zu öffnen.

Das Briefwahlbüro wird grundsätzlich ab 13. Januar 2025 zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens ab 3. Februar 2025 erfolgen kann. Wegen der deutlich verkürzten Fristen ist es jedoch möglich, dass die Lieferung der Stimmzettel erst einige Tage später erfolgt. Hiervon ist die Aushändigung der Briefwahlunterlagen selbstverständlich abhängig.

Demnach bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Ihnen online, postalisch oder per E-Mail beantragte Briefwahlunterlagen ebenfalls erst nach Lieferung der Stimmzettel übersandt werden können.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung als Wähler/in liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingeht. Wir haben am Stadthaus 2 direkt am Haupteingang einen neuen Briefkasten mit einem hohen Fassungsvermögen installiert.

Noch ein Hinweis für den Wahlbezirk 7:

Das bisherige Wahllokal in der Seniorenwohnanlage Haus Hessenland wird ab sofort im Mühlbergheim, Kantstraße 21, 64319 Pfungstadt, eingerichtet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt