Neues aus dem Rathaus

Pflicht bezüglich der Gehwegreinigung für Mieter und Hausbesitzer


Es geht hierbei nicht nur um ein sauberes und optisches Erscheinungsbild der Stadt, sondern vor allem auch um die Sicherheit der Fußgänger, die den Gehweg gefahrlos passieren sollten.

Alle Hausbesitzer oder Grundstückseigentümer sind verpflichtet Gefahrenquellen abzuwehren, aus denen Schadenersatzansprüche entstehen können. Diese Pflicht kann auf den Mieter übertragen werden.

Außer dem Räumen von Schnee und Eis, umfasst die Gehwegpflicht auch das Reinigen des Gehsteigs von Laub und Unkraut.