Neues aus dem Rathaus

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz 

Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

 Nach § 47 d des Bundes-Immissonsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist der einzige Großflughafen im Sinne des § 47 b BImSchG in Hessen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist ab dem 26. Juli 2021 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf schreibt den bestehenden Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung am Verkehrsflughafen Frankfurt Main ab.

Die Lärmkarten für den Großflughafen sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Darüber hinaus wird der Entwurf in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt 

Wilhelminenstraße 1-3, 3. OG, Zimmer 3.113

64283 Darmstadt

Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (06151/12-3111) möglich.

Zu dem genannten Entwurf können von Bürgerinnen und Bürger bis zum 15. Oktober 2021 Stellungnahmen eingereicht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit weitere Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzureichen.

Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite:

https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd, alternativ auch per E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) erfolgen. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen (3.Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main.

Darmstadt, den 14. Juli 2021

Regierungspräsidium Darmstadt

III 33.3 – 66 i 04.02