Umsatzsteuersenkung im Bereich der Wasserversorgung
Die Umsetzung stellt für die Kommunen in der Kürze der Zeit eine Herausforderung dar, die wir aber ganz im Sinne der Bevölkerung umgesetzt haben. Die Senkung der Umsatzsteuer, im Bereich der Wasserversorgung von 7 % auf 5 %, wird rückwirkend mit dem Grundbesitzabgabenbescheid im Januar 2021 berücksichtigt. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt wie gewohnt im 4. Quartal dieses Jahres.
Eine zusätzliche Ablesung ist nicht erforderlich. Sie müssen daher nichts weiter unternehmen.