Neues aus dem Rathaus

Satzung des Beirats der älteren Generation der Stadt Pfungstadt


§ 1

Rechtsstellung

1.      Der Beirat der älteren Generation ist die selbständige Interessenvertretung der älteren Menschen (Seniorinnen bzw. Senioren) in der Stadt Pfungstadt und ihrer Stadtteile.

2.      Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

§ 2

Aufgaben und Mitwirkung

1.      Der Beirat der älteren Generation vertritt die Interessen der älteren Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

2.      Er berät die Organe der Stadt Pfungstadt und kann in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, Stellungnahmen und Vorschläge in Ausschüssen, Ortsbeiräten und in der Stadtverordnetenversammlung abgeben.

3.      Dem/der Vorsitzenden des Beirats oder einem vom Vorstand bestimmten Mitglied wird bei der Beratung von Angelegenheiten der Senioren in den Fachausschüssen der Stadt Pfungstadt Rederecht eingeräumt.

4.      Der Magistrat unterrichtet den Beirat der älteren Generation über alle geplanten Beschlüsse der Stadt und der Ausschüsse, so diese die Belange der Senioren berühren und deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.

5.      Der Beirat der älteren Generation wirkt insbesondere mit bei:

·       der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für die älteren Menschen in den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur,

·       Einrichtung und Ausbau sozialer Netzwerke, Beratungs- und Hilfsdienste in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen,

·       der gesundheitlichen Versorgung und der Gestaltung der stationären und ambulanten Pflege,

·       dem Erhalt und der Förderung der Selbständigkeit älterer Menschen,

·       Verkehrs-, Bau- und Wohnungsfragen (z.B. seniorengerechtem Wohnraum),

·       Pflege des Zusammenspiels innerhalb und zwischen den Generationen.

§ 3

Zusammensetzung und Wahl

Urwahl

1.      Der Beirat der älteren Generation setzt sich zusammen aus max. 25 Mitgliedern.

2.      Wahlberechtigt und wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pfungstadt und der Stadtteile, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben.

3.      Der Beirat der älteren Generation wird in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl für die Dauer von 4 Jahren in einer Urwahl gewählt.

4.      Scheidet ein Mitglied des Beirats vor Ablauf der Wahlperiode aus, so rückt der folgende, noch nicht berufene Bewerber nach. Sind keine Bewerber verfügbar,  so bleibt der Sitz unbesetzt.

5.      Das Nähere ist in einer Wahlordnung geregelt.

§ 4

Vorstand

1.      Aus der Mitte der Mitglieder des Beirats der älteren Generation wird mit einfacher Mehrheit der Vorstand gewählt. Dieser setzt sich zusammen aus 9 Mitgliedern. Er besteht aus:

·       Der/dem Vorsitzende/n

·       2 Stellvertretern/innen

·       Pressebeauftragte/r

·       Veranstaltungsbeauftragte/r

·       Sozialbeauftragte/r

·       Beauftragte/r zur Bildung von Netzwerken

·       2 Beisitzer/innen

2.      Der Vorstand kann sachkundige Bürgerinnen und Bürger zur Beratung von bestimmten Themen hinzuziehen.

3.      Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Beirats. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.

4.      Der Vorstand tagt nach Bedarf. Die Einladungsfrist zu den Sitzungen beträgt 14 Tage. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

5.      Der/die Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat nach außen.

§ 5

Sitzungen

1.      Der Beirat der älteren Generation tritt zum ersten Mal binnen 4 Wochen nach Beginn der Amtszeit, im Übrigen so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch 4 Mal im Jahr.

2.      Zur konstituierenden Sitzung des Beirats der älteren Generation lädt die Stadt Pfungstadt ein.

3.      Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen, in dringenden Fällen kann die Einladungsfrist mit Angabe der Gründe verkürzt werden.

4.      Der Beirat der älteren Generation muss einberufen werden, wenn es ein Viertel der Mitglieder unter Angabe der Verhandlungsgegenstände verlangt. Mit Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Mitglieder kann aus dringlichen Gründen die Tagesordnung verändert werden; dies gilt nicht für Wahlen.

5.      Die Sitzungen des Beirats der älteren Generation sind öffentlich.

6.      Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

7.      Über jede Sitzung ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen, die von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin / dem Schriftführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Seniorenbeirates zuzustellen ist.

§ 6

Tätigkeitsbericht

Der Beirat der älteren Generation legt einmal pro Jahr dem Magistrat einen Tätigkeitsbericht vor.

§ 7

Verwaltungshilfe

Der Magistrat stellt dem Beirat die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen persönlichen und sächlichen Mittel zur Verfügung, insbesondere

·       Für die laufende Geschäftsführung

·       Für die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen, zuzüglich Fahrtkosten

·       Geeignete Räume für Besprechungen, Sitzungen und Veranstaltungen

·       Fachliteratur

Es werden maximal 2500 Euro pro Jahr als Zuwendung gewährt.

§ 8

Ehrenamtliche Tätigkeit

1.      Die Mitarbeit im Beirat der älteren Generation ist ehrenamtlich.

2.      Diese Tätigkeiten fallen im Übrigen nicht unter die Regelungen der Entschädigungssatzung.

3.      Sie sind bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sowie bei Tätigkeiten, für die sie von der Stadt Pfungstadt beauftragt werden, versichert. Es besteht ein ausreichender Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.

§ 9

Inkrafttreten

Die Satzung des Beirats der älteren Generation der Stadt Pfungstadt tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Pfungstadt, den 07.07.2021

Der Magistrat

Patrick Koch
Bürgermeister