Neues aus dem Rathaus

Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)


  1. Der Wasserverband Hessisches Ried (WHR) hat die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Fortführung der grundwassergesteuerten Einleitung von aufbereitetem Rheinwasser gemäß dem jeweils gültigen Betriebsregelement in einer Menge von bis zu 40.000 m³/d und 12,7 Mio. m³/a im langfristigen Mittel, bzw. 70.000 m³/d und 15,8 Mio. m³/a in niederschlagsarmen Zeiträumen oder bei tiefen Grundwasserständen beantragt. Die Anträge und die dazugehörigen Antragsunterlagen wurden in den Kommunen Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim und Seeheim-Jugenheim vom 24.09.2019 bis 23.10.2019 und in Pfungstadt vom 25.10.2019 bis 14.11.2019 offengelegt.
  2. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den derzeit in Hessen geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) durchgeführt.
  3. Im Rahmen der Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen im Zeitraum vom 07. September 2020 bis 08. September 2020 zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt auf dem elektronischen Wege. Den zur Teilnahme Berechtigten wird innerhalb einer dann benannten angemessenen Frist Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern.
  4. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
  5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, der teilnahmeberechtigt ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Diese ist zu den Akten der Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu geben.
  6. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
  7. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich.
  8. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gem. § 27a Abs. 1 Sätze1 und 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) zusätzlich auf folgender Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zugänglich gemacht: rp-darmstadt.hessen.de /presse