Neues aus dem Rathaus

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt | Aufstellung des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ in der Gemarkung Hahn


Der Ausschuss Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Pfungstadt hat in seiner Sitzung am 18.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Hahn, Flur 7, Nrn. 28/9, 28/10, 28/11, 28/12, 28/13, 28/14, 28/15, 32/2, 122/4 sowie jeweils teilweise Nrn. 35/1, 36, 38, 39, 121/13. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches ist in der nachstehenden Abbildung gekennzeichnet und wird hiermit Bestandteil der Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan, der gesonderten Planzeichenerklärung mit Nutzungsschablone, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung), der zum Bebauungsplan gehörenden Begründung, dem Umweltbericht mit Bestandskarte und Geltungsbereich sowie Anlagen in Form von Fachgutachten (Baugrunduntersuchung, Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchung, Schalltechnische Immissionsprognose sowie Artenschutzrechtliche Untersuchung Feldvögel / Feldhamster) zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                                      11. September 2020 bis einschließlich 12. Oktober 2020

auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter dem Link

https://www.pfungstadt.de/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/aktuelles/zentrales-internetportal-f%C3...) eingesehen werden können sowie

                                                                                                            bei der Stadt Pfungstadt,
                                                                            Kirchstraße 12 - 14, im Foyer (Erdgeschoss) des Stadthauses
                                                                                                               64319 Pfungstadt

während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt werden.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

Montag – Dienstag:           von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch:                           geschlossen
Donnerstag:                       von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
                                          von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:                               von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung des vorgenannten Bebauungsplanes aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie Erfassung der Kontaktdaten im Foyer des Stadthauses der Stadt Pfungstadt stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Stadthaus der Stadt Pfungstadt eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Stadthaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Stadthaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten (regulären) Öffnungszeiten zugänglich. Daher ist der öffentliche Zugang in das Foyer des Stadthauses durch die Sprechanlage am Haupteingang des Stadthauses sichergestellt. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang in das Foyer (im Erdgeschoss) ermöglicht werden kann.

Eine Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung während der o.g. regulären Öffnungszeiten (s. untenstehende Telefonnummer) oder nach Terminvereinbarung über Telefon- oder Videoübertragung erfolgen.
Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einem schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Stadt Pfungstadt (s. untenstehende Telefonnummer).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 - 14 in 64319 Pfungstadt möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der Äußerung zur Niederschrift, elektronische Stellungnahmen auch via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.
Ferner können telefonisch Anfragen gestellt und Anregungen sowie Stellungnahmen fernmündlich zu Protokoll oder schriftlich via E-Mail abgegeben werden unter folgenden Kontaktadressen:
Telefon:  06157 - 988 1186
              06157 - 988 1170
E-Mail:   Yanik.Pschorn@pfungstadt.de
              Johanna.Tator@pfungstadt.de

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

a)   Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden: Hinweis zur großflächigen Versiegelung von Böden durch die Errichtung von Gebäuden und Verkehrsflächen und der damit verbundenen Inanspruchnahme einer unersetzbaren Ressource sowie Auswirkungen auf den Lebensraum von Pflanzen, Tieren sowie den Wasserhaushalt. Aussage des Regionalplanes Südhessen 2010 bezogen auf die Lage des Plangebietes innerhalb eines „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ und somit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zur Siedlungserweiterung, Benennung der Bodenfunktionen nach BBodSchG, Informationen zur Störfallbetrachtung mit möglichen Auswirkungen auf Luft, Wasser und Böden, Aussagen zur Geologie, Verweis auf das erbrachte Bodengutachten und Betrachtung der Bodenfunktionsbewertung mit Ertragspotenzial. Es wird auf das bestehende Altlastengutachten hingewiesen und dass kein Altlastenbefund vorliegt, Einordnung der Böden als unbelastet (Einbauklasse Z0). Als potenzielle Folge des Klimawandels kommt es laut dem LADaDi zu vermehrter Bodenerosionsgefahr durch zunehmende Starkwindereignisse. Für die sandigen Böden um den Stadtteil Hahn kann dies erhebliche Effekte mit sich bringen, bei denen auch Verwehungen und Verwirbelungen bis in die Ortslage möglich sind. Einordnung der lokalklimatischen Situation, zur Lufthygiene und zu bestehenden Lärm-, Geruchs- und Lärmquellen (bestehende Emissionen), im Umweltbericht wurde eine Standortalternativenuntersuchung erbracht mit dem Ergebnis, dass die Planfläche die am meisten geeignetste ist. 
  • Wasser: Aussage des Regionalplanes bezogen auf die Lage des Plangebietes innerhalb der „Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz“, Hinweis auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Gewässern und der Lage des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des „Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ sowie allgemeine Informationen zum Grundwasserschutz, Informationen zur Störfallbetrachtung mit möglichen Auswirkungen auf Luft, Wasser und Böden. Hydrologische Einordnung des Gebietes als Teil der Rheingrabenscholle zum Oberrheingraben, Hinweis zur Lage des Plangebietes innerhalb der Zonen III bzw. IIIB von Trinkwasserschutzgebieten. Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete sind laut Informationen des HWRM-Viewers des HLNUG von der Planung nicht betroffen. Auch Fließ- und oberirdische Gewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Betrachtung der Auswirkungen durch Bodenversiegelung auf den Wasserhaushalt, Informationen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser und Aussage, dass es vorhabenbedingt zu keinen Auswirkungen auf Oberflächengewässer kommt. Information, dass detaillierte Beschreibungen einer Versickerungsfläche im Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gehrengasse/Max-Planck-Straße“ enthalten sein werden.
  • Klima und Luft: Aussage des Regionalplanes bezogen auf die Lage des Plangebietes innerhalb des „Vorbehaltsgebiets für besondere Klimafunktionen“, Informationen zur Störfallbetrachtung mit möglichen Auswirkungen auf Luft, Wasser und Böden, Einordnung des Plangebietes in eine klimatisch begünstigte Region, Informationen zur potenziellen Folgen des Klimawandels. Aussage: Durch die Zunahme von versiegelten Flächen und die Errichtung des Ersatzneubau des Marktes nördlich der Gehrengasse nimmt lokal die Wärmekapazität und Wärmeabstrahlung zu und es kommt zu einer geringfügigen Abnahme des Luftmassenaustausches; um dem entgegenzuwirken sollen nicht bebaute Flächen bepflanzt werden.
  • Tiere und Pflanzen: Allgemeine Informationen zum Artenschutz und zu den Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG, Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen inkl. Bestandskarte, Hinweis, dass sich zwischen Ackerfläche und Gehrengasse eine durch häufige Mahd artenarme, ruderale Wiesengesellschaft entwickelt hat und Abbildung der gefundenen Pflanzenarten, Information dass keine nach der Bundesartenschutzverordnung bzw. der FFH-Richtlinie (Anhang IV) geschützten Pflanzenarten gefunden wurden, Betrachtung der Tiergruppen der Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere, der Diversität und der Biotoptypen. Betrachtung der Auswirkungen durch Bodenversiegelung auf die Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen; auch für den Artenschutz (CEF-Maßnahmen).
  • Landschaft: Aussagen zum Landschaftsplan der Stadt Pfungstadt und Information über den betroffenen Naturraum, Aussage, dass geschützten Gebiete (u.a. Natura2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope) von der Planung betroffen sind und zur Lage des nächstgelegenen Schutzgebietes, Einordnung des Landschaftsbildes in den Kontrast zwischen kompakter Siedlungsbebauung und weiträumiger, ackerbaulich genutzter, wenig gegliederter Kulturflächen und Beschreibung der vorzufindenden Landschaft. Das Naherholungspotenzial ist aktuell gering und wird durch die Anwesenheit des geplanten Marktes nicht verändert; erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft sind nicht zu erwarten. Information im Umweltbericht, dass für das Schutzgut Landschaft keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden und spezielle Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung oder -minderung nicht notwendig sind.
  • Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung: Hinweise zu Lärm-, Geruchs- und Lärmquellen (bestehende Emissionen), Einarbeitung der Ergebnisse des Schallgutachtens in den Umweltbericht Informationen zur Störfallbetrachtung, Informationen über eine untergeordnete Naherholungsfunktion des Plangebietes. Es ist nicht mit vorhabenbedingten Auswirkungen zu rechnen, die eine Gefahr oder Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit herbeiführen. In diesem Sinne sind keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Eingriffe zu veranlassen. Die Einhaltung der Aussagen der schalltechnischen Immissionsprognose ist jedoch von Relevanz.
  • Kultur- und Sachgüter: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgut; hier: Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Hinweis, dass für den Geltungsbereich keine Güter kultureller, historischer oder archäologischer Bedeutung bekannt sind und allgemeine Aussagen zum Denkmalschutz sowie Hinweis, wie beim Auffinden von Kulturdenkmälern zu handeln ist. 
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Beschreibung und Bewertung der gegenseitigen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und Kumulation zu benachbarten Plangebieten, Benennung von Maßnahmen, die ebenfalls Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bedingen.

Hinzu kommen grundsätzliche und über die schutzgutbezogene Auflistung hinaus gehende Angaben im Umweltbericht zu Maßnahmen, zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung sowie Kompensationsmaßnahmen, Aussagen zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung (Null-Variante) der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring), Auswirkungen während der Bauphase und Betriebsphase sowie bei Abrissarbeiten, Abfällen, eingesetzten Techniken und Stoffen, Aussagen zu erneuerbaren Energien und effizienter Energienutzung sowie Störfallbetrachtung und Kumulation.

b)  Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3,4 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplan „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ sowie der dazugehörigen teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes (paralleler Verfahrensschritt):

  • Amt für Bodenmanagement Heppenheim (04.01.2019): Hinweis, dass ein Teil des räumlichen Geltungsbereiches Teil eines Flurbereinigungsverfahrens ist. Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist insbesondere die Flächenbereitstellung für den Neubau der Ortsumgehung Pfungstadt (B426) einschl. der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Als Konsequenz wird der Planbereich aus dem Flurbereinigungsverfahren auszuschließen sein.
  • Beregnungs-, Boden- und Landwirtschaftspflegeverband (21.01.2019): Hinweis, dass die Flächen im Regionalplan als Vorhaltegebiet für die Landwirtschaft vorgesehen sind und es sich derzeit um Ackerflächen handelt, die gut erschlossen und voll beregnungsfähig sind. Der landwirtschaftliche Fachplan Südhessen stelle den Bereich als besonders wertvolle Fläche für die Landwirtschaft dar, die durch die Planungsabsicht nunmehr reduziert würde. Ein Widerspruch zur Bodenschutzklausel § 1a BauGB wird festgestellt. Es werden Informationen über eine von der Planung tangierte Versorgungsleitung des Wasserverbandes Hessisches Ried und Hinweise zu erforderlichen Grenzabständen bei Eingrünungen / Bepflanzungen sowie zu Ausgleichsmaßnahmen gegeben.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH (23.01.2019) und e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (16.01.2019): Hinweise zu Pflanzungen im Bereich von Leitungstrassen.
  • e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG (16.01.2019): Hinweise zu Schutzabständen bei Pflanzmaßnahmen im Bereich von Leitungstrassen.
  • HessenMobil (28.01.2019): Hinweis, dass gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des BlmSchG bestehen.
  • Hessenwasser GmbH & Co. KG (16.01.2019): Hinweise zur Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone III / IIIB der Wasserschutzgebiete der Wasserwerke Pfungstadt und Allmendfeld und zur Einhaltung der Schutzgebietsverordnung, zum Grundwasserschutz und zur durch die Planung verursachten Betroffenheit einer Hauptversorgungsleitung (Beregnungsanlage).
  • Hessenwasser GmbH & Co. KG (03.08.2020): Hinweise zu Pflanzungen im Bereich von Rohrleitungen / Schutzstreifen.
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg – Der Kreisausschuss (15.01.2019): Hinweise zur Lage des Plangebietes innerhalb eines festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes und innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ und die damit verbundenen Auswirkungen auf eine mögliche Bebauung, Hinweise zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, Hinweise zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial und zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie zum Flächenverbrauch, Anregung zur Ortsrandeingrünung, Hinweise zur Bodenschutzklausel nach BauGB, Hinweise zur Betroffenheit einer bedeutenden Versorgungsleitung des Wasserverbandes Hessisches Ried und zu Ausgleichsflächen, Forderung einer artenschutzrechtlichen Betrachtung im Sinne einer Potentialabschätzung.
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg – Der Kreisausschuss (20.08.2020): Hinweis, dass Niederschlagswasser in geeigneten Fällen verwertet, ortsnah versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden soll. Hinweis, dass der Boden als Z0 nach LAGA M20 einzustufen sei und eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Wirkungspfade Boden -> Mensch und Boden -> Grundwasser ausgeschlossen werden können. Anregung, dass anstelle der geplanten CEF-Maßnahme „Blühstreifen für Feldlerchen“ besser Lerchenfenster berücksichtigt werden sollen, um den Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche zu minimieren.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (24.01.2019): Hinweis zu dem Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und zu den Darstellungen des Regionalplans Südhessen 2010 am Planstandort sowie zu fehlenden Ausgleichsflächen, Hinweise zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Hinweise zur Betroffenheit einer Versorgungsleitung des Wasserverbandes Hessisches Ried, Forderung einer artenschutzrechtlichen Betrachtung, Hinweise zu einem Oberflächengewässer am westlichen Rand des Plangebietes, zum Grundwasserschutz und zum Umgang mit unbelasteten Niederschlagswasser, Hinweise zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz, Information, dass zum Belang des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen, Hinweise der Bergaufsicht u.a. zur Rohstoffsicherung.
  • WBV Riedgruppe Ost (02.01.2019): Hinweise zur Lage des Plangebietes innerhalb des Geltungsbereiches des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried und zum Grundwasserschutz.
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (22.01.2019): Hinweise zum Immissionsschutz / zu Lärmbelästigung insb. durch LKW-Anlieferung, Hinweise zu einer Leitung zur Beregnung innerhalb des Plangeltungsbereiches, Hinweise zur festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) und damit der Überbaubarkeit von Grundstücken, Hinweise zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser.
  •  

c)            Weitere umweltrelevante Informationen:

  • Baugrunduntersuchung, Geonorm GmbH aus Gießen, Stand: 14.09.2017: Beschreibung der Baugrundverhältnisse und der Grundwasserverhältnisse, Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlungen, Hinweise zur Baugrube / Wasserhaltung / Abdichtung
  • Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchungen, Geonorm GmbH aus Gießen, Stand: 06.09.2017: Informationen zum Bodenaufbau, (schluffig-feinsandiger Oberboden, darunter sandig-kiesige Schwemmsande), umwelttechnische Bewertung (nach den vorliegenden Untersuchungen können Beeinträchtigungen der Wirkpfade Boden à Mensch und Boden à Grundwasser ausgeschlossen werden), abfalltechnische Bewertung (der beprobte Boden ist unbelastet (Einbauklasse 0)).
  • Schalltechnische Immissionsprognose, Ingenieurbüro für Bauphysik aus Bad Dürkheim, Stand: 03.06.2020: Ermittlung und Bewertung der von dem Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes ausgehenden gewerblichen Gerausche dem daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung in der Nachbarschaft, Benennung von schalltechnischen Maßnahmen zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm, Informationen zum erwarteten Verkehrsaufkommen und zu Verkehrsgeräuschen.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung „Feldvögel/Feldhamster“, Dipl.-Biol. Philipp Krämer aus Heidelberg, Stand: 18.06.2019: Beschreibung der durchgeführten Erfassung des Feldvogelbestands, mit dem Ziel festzustellen, ob von der Planung Brutvogelarten betroffen sein könnten. Des Weiteren wurde auf Hinweise auf Vorkommen des Feldhamsters geachtet. Nachweis von 2 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet sowie Nachweis von mehreren Brutrevierzentren, welche jedoch außerhalb des Geltungsbereiches der Bauleitplanung liegen. Maßnahmenbenennung, um einen möglichen Verlust der Reviere kompensieren zu können (Vorsorgeprinzip). Hinweise auf das Vorkommen des Feldhamsters ergaben sich durch die artenschutzrechtliche Untersuchung nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Pfungstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lorsch übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Pfungstadt, den 01.09.2020

Für den Magistrat der
Stadt Pfungstadt
Patrick Koch, Bürgermeister