Neues aus dem Rathaus

Feststellung über nachrückende Bewerber für die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt am 14. März 2021 - Berichtigung


Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat der Bewerber Herr Anton Hauser, sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Evelyne Hörr-Arnold festgestellt.

Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat der Bewerber Herr Jochen Kockegei, sein Mandat niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Christian Poplutz, hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Heidi Schimmel festgestellt.

Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) hat der Bewerber Herr Hans Joachim Heist, sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Martin Naake festgestellt.

Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) hat der Bewerber Herr Ludwig Gantzert, sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Jonas Wenz festgestellt.

Vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) hat der Bewerber Herr Jürgen Lilge, sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Marc Schneider festgestellt.

Vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Pfungstadt (UBP) hat der Bewerber Herr Gregory Knop, sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Simone Ruhm festgestellt.

Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Pfungstadt (UBP) hat der Bewerber Herr Horst Knell, sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Nina Ittermann festgestellt.

Vom Wahlvorschlag der Freien Grünen Liste Pfungstadt (FGL) hat die Bewerberin Frau Birgit Scheibe-Edelmann, ihr Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrücker Herrn Joachim Pfeiffer festgestellt.

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschluss-frist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Pfungstadt, Stadthaus II -Bürgerbüro-, Borngasse 17, 64319 Pfungstadt, einzureichen.

Pfungstadt, 28.04.2021

gez.
Reiner Maurer
Gemeindewahlleiter

Der vorgeschriebene Aushang dieser Bekanntmachung erfolgt von 28.04.2021 bis 17.05.2021 im Aushangkasten der Stadt Pfungstadt vor dem Haupteingang des Stadthaus I, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt