OP- bzw. FFP2-Maskenpflicht auch bei Vor-Ort-Terminen in der Stadtverwaltung
Analog zu den Beschlüssen von Bund und Ländern gilt ab dem 23.01.2021 bei Terminen in Verwaltung, Bürgerbüro und Kfz-Zulassungsstelle die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske).
Der Zugang ohne medizinische Maske ist ab dem 23.01.2021 bis auf Widerruf nicht mehr gestattet.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung